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Die JRK-Kreisleitung

Der Kreisausschuss Jugendrortkreuz (KAJ) ist das höchste Gremium auf Kreisverbandsebene in der Jugendarbeit. Er setzt sich zusammen aus den von den Gruppenleitern und Örtlichen JRK-Leitern gewählen Mitgliedern. Er kann bis zu 5 weitere Persönlichkeiten hinzuberufen. Diese gehören dem KAJ mit Sitz und Stimme an. Dem Kreisausschuss Jugendrotkreuz obliegt die Planung und Koordinierung der JRK-Arbeit in seinem Kreisverband. Er ist für die Einhaltung der Satzung des BRK, der Ordung und Vorschriften des JRK sowie der Durchführung der Beschlüsse des Landesausschusses und Bezirksausschusses verantwortlich.

Er veranstaltet Aktionen zur Belebung der JRK-Arbeit in seinem Kreisverband. Der KAJ entscheidet über Beschwerden gegen Ausschlüsse von Mitgliedern.

Er wählt den/die Delegierten für den Stadt-/ und Kreisjugendring.

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